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"Pacsen" statt heiraten? Warum das neue Schweizer Pacs eine Revolution für Paare sein könnte

  • vor 12 Minuten
  • 3 Min. Lesezeit

Die Schweizer Beziehungslandschaft steht vor einem historischen Umbruch. Zwar hat das Stimmvolk am 8. März 2026 mit dem Ja zur Individualbesteuerung die jahrzehntelang kritisierte "Heiratsstrafe" endlich zu Grabe getragen, doch die Ehe ist deshalb noch lange nicht für alle Paare das passende Modell. Wer heute finanzielle Absicherung und rechtlichen Schutz abseits des klassischen Trauscheins sucht, stösst im reinen Konkubinat schnell an riskante rechtliche Grenzen. Nun kommt zusätzliche Dynamik in das Familienrecht: Mit dem Start der Vernehmlassung für das Schweizer "Pacs" (Pacte civil de solidarité) im Mai 2026 zeichnet sich eine lang ersehnte dritte Option ab.


Paar Unterschreibt Vertrag

Die unsichtbare Schutzlücke des Konkubinats


Immer mehr Paare in der Schweiz verzichten bewusst auf den klassischen Trauschein. Was viele dabei unterschätzen: Das Schweizer Recht kennt kein echtes, vollumfängliches "Konkubinatsrecht". Nach wie vor gelten Unverheiratete vor dem Gesetz im Prinzip als Fremde. Das wird besonders in unerwarteten Krisensituationen zum Verhängnis.


Verunfallt der Partner oder die Partnerin schwer, hat die andere Person auf der Intensivstation im Krankenhaus kein automatisches Aufkunfts- oder Vertretungsrecht. Auch die gemeinsame Wohnung ist ungeschützt, wenn nur eine Person im Mietvertrag steht und es zu einem Streit oder Schicksalsschlag kommt. Das Pacs soll genau hier ansetzen und eine solide, unkomplizierte rechtliche Basis bieten, ohne direkt an den umfassenden gesetzlichen Rahmen der Ehe gebunden zu sein.


Was das Schweizer Pacs regelt - und was bewusst ausgeklammert wird


Der aktuelle Entwurf der zuständigen Kommission des Ständerats orientiert sich am bewährten französischen Vorbild und greift ein Konzept auf, das in Genf und Neuenburg bereits kantonal etabliert ist. Die Vorlage soll diese Ansätze nun auf Bundesebene harmonisieren und landesweit einheitliche Mindestwirkungen mit Eintragung entfalten:


  • Automatisches Vertretungsrecht: Partnerinnen und Partner erhalten das Recht, einander bei Urteilsunfähigkeit oder medizinischen Notfällen rechtlich und medizinisch zu vertreten.


  • Schutz der gemeinsamen Wohnung: Die Familienwohnung kann nicht mehr von einer Person im Alleingang gekündigt oder veräussert werden; es bedarf zwingend der Zustimmung beider Parteien.


  • Pflicht zum Beistand: Es wird eine gesetzliche Pflicht zum gegenseitigen Familienunterhalt verankert, was auch den Schutz gemeinsamer Kinder bei einer Trennung stärkt.


Trotzdem ist Vorsicht geboten: Es gibt beim Pacs kein gesetzliches Erbrecht. Stirbt jemand, geht die andere Person ohne separate Verfügung (wie beispielsweise ein Testament) leer aus. Das Pacs bietet also ein hervorragendes Fundament für den Alltag, ersetzt aber nicht die massgeschneiderte Vorsorge. Nachlassplanung via Testament oder Erbvertrag für verpacsene Paare bleibt also absolut essenziell.


Unkomplizierte Partnerschaft, unkomplizierte Trennung


Ein entscheidender Vorteil des Pacs liegt in seiner enormen Flexibilität und Autonomie. Während eine Scheidung oft ein langwieriges, emotional aufreibendes und kostspieliges Gerichtsverfahren nach sich zieht, lässt sich das Pacs unkompliziert auflösen.


Eine gemeinsame Erklärung beim zuständigen Amt genügt, um das Verhältnis aufzulösen. Die meisten Rechtsfolgen und gegenseitigen Pflichten enden unmittelbar mit diesem Schritt. Dies macht Pacs besonders für moderne Paare attraktiv, die gegenseitige Verantwortung übernehmen, aber im Ernstfall eine bürokratische Schlammschlacht vermeiden wollen.


Wann kommt das "Pacsen" in der Schweiz?


Auch wenn die Vorlage im Mai 2026 mit dem Start der Vernehmlassung einen Meilenstein erreicht hat, ist im Schweizer Gesetzgebungsprozess bekanntermassen Geduld gefragt. Nach Abschluss der Vernehmlassung müssen National- und Ständerat die Details debattieren und bereinigen. Es wird damit gerechnet, dass die ersten Paare in der Schweiz frühestens ab dem Jahr 2030 offiziell miteinander "pacsen" können.


Fazit: Ein Meilenstein für die moderne Gesellschaft


Dass Schweizer Pacs ist ein längst überfälliger Schritt hin zu einer zeitgemässen Gesetzgebung, die den vielfältigen Lebensrealitäten des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Es schliesst die gefährlichen rechtlichen Lücken des Konkubinats, bewahrt die Unabhängigkeit der Partner und passt perfekt in eine Zeit, in der das Steuersystem ohnehin modernisiert wird. Für Paare, die sich bewusst gegen die Ehe entscheiden, wird das Pacs ab 2030 ein echtes Sicherheitsnetz bieten. Bis dahin gilt jedoch weiterhin: Schützen Sie sich und Ihre Partnerschaft proaktiv durch private Verträge und Vorsorgeinstrumente. Falls Sie dabei Unterstützung benötigen oder eine rechtliche Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 
 
Alexandra Bär - Rechtsanwältin
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