Die Eheschliessung - die Rechte und Pflichten rund um die Heirat
- jalezinser
- 22. Jan.
- 3 Min. Lesezeit
Die Eheschliessung ist weit mehr als eine feierliche Zeremonie und ein symbolischer Akt. Mit der Heirat entsteht ein rechtlich verbindlicher Status, der sowohl Rechte als auch Pflichten für beide Ehegatten begründet. Viele Paare unterschätzen die Tragweite des Schrittes, insbesondere dann, wenn sie zuvor im Konkubinat gelebt haben. Während in einer unverheirateten Partnerschaft vieles vertraglich geregelt werden muss, schafft die Ehe einen klar definierten gesetzlichen Rahmen. Dieser Blogbeitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Folgen der Eheschliessung in der Schweiz und zeigt auf, was Paare vor dem Gang zum Zivilstandesamt wissen sollten.

Formelle Voraussetzungen für eine Eheschliessung
Die Ehe kann in der Schweiz nur vor dem Zivilstandsamt geschlossen werden. Dabei müssen sowohl positive als auch negative Ehevoraussetzungen erfüllt sein. Zu den positiven Voraussetzungen gehört die Ehefähigkeit nach Art. 94 ZGB, welche die Urteilsfähigkeit sowie die Volljährigkeit umfasst. Als negative Voraussetzung gilt die Abwesenheit von Ehehindernissen im Sinne von Art. 95 f. ZGB, worunter die Verwandtschaft in gerader Linie oder eine noch bestehende Ehe beziehungsweise eingetragene Partnerschaft zu verstehen ist. Im Vorbereitungsverfahren prüft das Zivilstandsamt zudem, ob Hinweise auf eien Scheinehe oder Zwangsheirat bestehen, und kontrolliert die Identität der beteiligten Personen sowie das Ehegesuch insgesamt. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Trauung stattfinden und es entsteht eine zivilrechtlich wirksame Ehe. Eine rein religiöse Zeremonie allein entfaltet hingegen keine rechtliche Wirkung.
Rechte und Pflichten innerhalb der Ehe
Mit der Eheschliessung verpflichten sich die Ehegatten gemäss Art. 159 ZGB zu einer gemeinschaftlichen Lebensführung, zur gegenseitigen Rücksichtsnahme und zur gemeinsamen Verantwortung für Kinder. Die Ehe ist partnerschaftlich ausgestaltet: Beide entscheiden zusammen über die Aufgabenteilung, sei es im Haushalt, bei der Erwerbstätigkeit oder bei der Kinderbetreuung.
Auch die Beistandspflicht spielt eine zentrale Rolle. Sie beinhaltet sowohl emotionale als auch finanzielle Unterstützung. Ehegatten sind einander verpflichtet, soweit es den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht, zur Familie beizutragen.
Familienname und Bürgerrecht
Mit der Heirat kann ein gemeinsamer Familienname gewählt werden (Art. 160 ZGB). Traditionell wäre es der Name der Frau oder des Mannes, wobei heutzutage auch immer mehr Paare den Ledignamen beibehalten. Das Bürgerrecht wird dagegen nicht automatisch geteilt. Auch nach der Heriat behalten beide ihr eigenes Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Art. 161 ZGB).
Unterhaltspflichten und finanzielle Verantwortung
Ein zentraler Bestandteil des Eherechts ist die gegenseitige Unterhaltspflicht. Beide Ehegatten tragen gemeinsam und nach ihren Möglichkeiten zum Lebensunterhalt der Familie bei. Dies kann in Form von Erwerbstätitgkeit, Haushaltsführung oder Kinderbetreuung erfolgen. Der gesetzliche Ansatz ist bewusst offen gehalten, um den vielfältigen Lebensmodellen Rechnung zu tragen.
Auch beim Thema Schulden bestehen klare Regeln: Für alltägliche Bedürfnisse, wie etwa Mietkosten, Lebensmittel doer Gesundheitsausgaben, haften Ehegatten solidarisch. Schulden, die eine Person für persönliche Zwecke macht, belasten jedoch nur diese alleine.
Güterrecht - was gehört wem?
Viele Paare sind überrascht, wie stark die Heirat auch die Vermögensstruktur beeinflusst. Ohne besondere Vereinbarung leben Ehegatten im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, dem ordentlichen Güterstand. Das bedeutet, dass während der Ehe erwirtschaftete Werte wie Einkommen oder Sparguthaben grundsätzlich beiden Ehegatten gemeinsam zustehen. Erbschaften, Schenkungen und persönliche Gegenstände bleiben hingegen als Eigengut im alleinigen Vermögen der jeweiligen Person. Paare, die eine andere Vermögensordnung wünschen, etwa die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft, können dies durch einen öffentlich beurkundeten Ehevertrag festlegen.
Auswirkungen auf Vorsorge und Erbrecht
Auch in der Altersvorsorge hat die Eheschliessung wichtige Folgen. Bei einer Scheidung wird das während der Ehe angesparte Guthaben der zweiten Säule grundsätzlich hälftig geteilt, damit beide Ehegatten gleichermassen abgesichert sind. Kommt es zum Todesfall, hat der überlebende Ehepartner Anspruch auf Hinterlassenenrenten sowie auf eine Witwen- oder Witwerrente der Pensionskasse und AHV, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Ansprüche bestehen ausschliesslich für verheiratete Paare und stellen einen wesentlichen Unterschied zum Konkubinat dar.
Im Erbrecht nimmt der überlebende Ehegatte ein ebesonders geschützte Stellung ein. Der überlebende Partner erhält einen gesetzlich vorgesehenen Erbteil und ist zudem durch den Pflichtteil abgesichert, sofern nicht ein Ehe- oder Erbvertrag abweichende Regelungen trifft.
Fazit
Die Eheschliessung ist ein rechtlicher Schritt mit tiefgreifenden Konsequenzen. Wer heiratet, übernimmt Rechte und Pflichten, die weit über den Hochzeitstag hinausgehen. Deshalb lohnt es sich, sich frühzeitig mit Fragen zu Namen, Grüterstand, Vorsorge und Vermögen auseinanderzustezen. Gut informiert zu sein schafft Klarheit und eine stabile Grundlage für die gemeinsame Zukunft.



