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Häufige Fragen (FAQ's)

  • Was ist der Unterschied zwischen Trennung und Scheidung?
    Bei einer Trennung bleiben die Ehegatten verheiratet und ihre Rechte bestehen fort. Eine Scheidung löst die Ehe auf und regelt alle rechtlichen Aspekte.
  • Wann ist eine Scheidung möglich?
    Mit beidseitigem Einverständnis ist eine Scheidung jederzeit möglich. Ohne Einverständnis nach zwei Jahren Trennung.
  • Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
    Zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren, abhängig davon, ob strittige Punkte gerichtlich entschieden werden müssen.
  • Was ist ein Konkubinat?
    Das Konkubinat beschreibt eine Lebensgemeinschaft von einem Paar, das zusammenlebt, jedoch keine Ehe oder eingetragene Partnerschaft eingegangen ist. Die Lebensform des Konkubinats ist in der Schweiz rechtlich nicht spezifisch geregelt, wie dies bei der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft der Fall ist.
  • Wie wird der eheliche Unterhalt berechnet? (ohne Kinder)
    Der Unterhalt orientiert sich am Existenzminimum bzw. Grundbedarf einschliesslich Überschussverteilung und massgeblich an den Einkommensverhältnissen der Eheleute.
  • Was bedeutet elterliche Sorge und Obhut?
    Elterliche Sorge umfasst wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes. Obhut betrifft den alltäglichen Betreuungsaspekt.
  • Was versteht man unter alleiniger oder alternierender Obhut?
    Bei alleiniger Obhut lebt das Kind bei einem Elternteil, der andere hat ein Besuchsrecht. Alternierende Obhut bedeutet, dass das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen wohnt.
  • Was ist Betreuungsaufteilung?
    Sie regelt bei alternierender Obhut, wann und wie oft das Kind von jedem Elternteil betreut wird.
  • Was ist der Unterschied zwischen Barunterhalt und Betreuungsunterhalt?
    Barunterhalt deckt direkte Kinderkosten wie Nahrung. Betreuungsunterhalt kompensiert den Einkommensverlust des betreuenden Elternteils.
  • Wie wird der Vorsorgeausgleich bei Scheidung geregelt?
    Die während der Ehe erworbenen Pensionskassenguthaben werden hälftig geteilt.
  • Welche Güterstände gibt es in der Schweiz?
    Der ordentliche Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung. Alternativ können Ehegatten Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbaren.
  • Was bedeutet Gütertrennung?
    Es gibt kein gemeinsames Eigentum oder Schulden. Jeder Ehegatte behält sein während der Ehe erworbenes Vermögen.
  • Haben Konkubinatspartner Anspruch auf Unterhalt?
    Nein, aber gemeinsame Kinder haben denselben Unterhaltsanspruch wie Kinder verheirateter Eltern.

In einem Beratungsgespräch kläre ich gerne Ihre weiteren Fragen!

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