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Nachehelicher Unterhalt: Bis zur Pensionierung oder nur bis zur Volljährigkeit? Das Bundesgericht bringt Klarheit.

  • 9. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Wer sich in der Schweiz scheiden lässt, steht unweigerlich vor einer der emotionalsten und finanziell weitreichendsten Fragen: Wie lange muss eigentlich nachehelicher Unterhalt gezahlt werden? Lange Zeit galt in der Praxis die Faustregel, dass die Unterhaltspflicht bei einer lebensprägenden Ehe spätestens mit dem Eintritt des Ex-Partners in das Rentenalter endet. Doch wie starr sind diese Grenzen wirklich?


Ein brandneues, zur Publikation vorgesehenes Urteil des Bundesgerichts (5A_684/2024 vom 23. April 2026) sorgt hier für eine längst überfällige Präzision. Es bricht mit schematischen Denkweisen und zeigt, dass das Gesetz keine starren Schablonen kennt, sondern den Blick für das gelebte Einzelschicksal fordert.


Drei Häufchen von Münzen neben einer laufenden Sanduhr

Der Fall: Wenn Gesundheit und Familie das Leben zeichnen


Im Zentrum des Bundesgerichtsentscheids stand ein Ehepaar, das 1996 geheiratet hatte und drei gemeinsame Kinder grosszog. Die Ehefrau litt bereits vor der Hochzeit an Morbus Crohn - eine schwere Erkrankung, die schlisslich zur vollständigen Entfernung des Dickdarms führte. Ab 2001 gab sie ihre Erwerbstätigkeit ganz auf, um sich der Familie und dem Haushalt zu widmen. Die Invalidenversicherung (IV) bescheinigte ihr später eine massive Arbeitsunfähigkeit von 85%.


Nach der Trennung im Jahr 2014 forderte der Ehemann vor Gericht, die Unterhaltspflicht auf den Zeitpunkt der Volljährigkeit der jüngsten Tochter (November 2025) zu begrenzen. Seine Begründung: Die Unterhaltspflicht dürfe schliesslich nicht länger dauern als die eigentliche Ehegemeinschaft.


Das Machtwort aus Lausanne: Neue Massstäbe für den nachehelichen Unterhalt


Das Bundesgericht wies die Argumentation des Ehemannes entschieden zurück und stützte das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen. Dieses hatte der Ehefrau einen Unterhalt bis zur Pensionierung des Ehemannes im Mai 2036 zugesprochen.


Die Richter in Lausanne nutzten das Urteil für eine wichtige Klarstellung: Die Dauer des nachehelichen Unterhalts bemisst sich nicht primär an der reinen Dauer des ehelichen Zusammenlebens. Die Ehedauer ist nur ein Faktor von vielen. Vielmehr verlangt Art. 125 Abs. 2 ZGB eine umfassende Gesamtwürdigung aller individuellen Lebensumstände.


Kinderlose Ehe vs. Familie: Das "lebenslange" Profitieren


Das Bundesgericht differenziert in seiner neuen Rechtsprechung scharf zwischen zwei Ehemodellen:


  • Die kinderlose Hausgattenehe:

    Hier wird die partnerschaftliche Aufgabenteilung mit der Trennung unmittelbar aufgehoben. Ein kürzerer nachehelicher Unterhalt ist Regel, da sich der kinderlose Partner meist schneller wieder in den Arbeitsmarkt integrieren kann.


  • Die Ehe mit Kindern:

    Hier hinterlässt die Aufgabenteilung tiefe, oft lebenslange Spuren. Während der betreuende Elternteil erhebliche berufliche Einbussen erlitten hat, profitiert der erwerbstätige Partner ein Leben lang von der geleisteten Erziehungsarbeit. Der Unterhalt endet daher keineswegs automatisch mit der berüchtigten "Schulstufenregel" oder der Volljährigkeit der Kinder.


Kommen ein fortgeschrittenes Alter, ein jahrzehnterlanger Erwerbsunterbruch und gravierende gesundheitliche Einschränkungen hinzu, wird ein beruflicher Wiedereinstieg unwahrscheinlich. Das Bundesgericht betont: Wer gesundheitliche Schwächen des Partners bei der Heirat kennt und diese über Jahre mitträgt, "vergemeinschaftet" dieses Schicksal.


Fazit für die Praxis: Das Ermessen reagiert


Trotz des klaren Entscheids zugunsten der Ehefrau fügte das Bundesgericht eine spannende Nuance an: Eine kürzere Unterhaltsdauer wäre in diesem Fall im Rahmen des gerichtlichen Ermessens durchaus "denkbar gewesen".


Was bedeutet das in der Praxis?

Es gibt im Schweizer Familienrecht beim nachehelichen Unterhalt keinen Automatismus - weder nach unten noch nach oben. Weder endet die Pflicht zwingend mit dem Ausbildungsende der Kinder, noch läuft sie automatisch bis zur Pensionierung. Massgebend bleibt immer die massgeschneiderte einzelfallgerechte Gewichtung aller gesetzlichen Kriterien. Eine professionelle, anwaltliche Beratung, die ihre spezifische Lebenssituation präzise herausarbeitet, ist daher heute wichtiger denn je. Gerne stehe ich Ihnen bei ihrer individuellen Situation bei.


 
 
Alexandra Bär - Rechtsanwältin
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