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Kindesunterhalt berechnen bei alternierender Obhut: Balance zwischen Betreuung und Kosten

Immer mehr Eltern entscheiden sich nach einer Trennung oder Scheidung für das Modell der alternierenden Obhut. Doch was für das Kind den Vorteil hat, beiden Elternteilen nahe zu bleiben, kann in finanzieller Hinsicht zur Herausforderung werden. Besonders die Frage nach dem Kindesunterhalt sorgt oft für Unsicherheiten und Konflikte. Wie wird der Unterhalt bei geteilter Betreuung berechnet? Welche Faktoren spielen eine Rolle? Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Berechnung des Kindesunterhalts bei alternierender Obhut.


Ein Kind sitzt neben einem Teddybär auf einem Steg

Was ist alternierende Obhut?


Bei der alternierenden Obhut wird das Kind von beiden Elternteilen im Alltag betreut. Das Kind lebt also abwechselnd bei beiden Elternteilen, zum Beispiel im wöchentlichen Wechsel. Beim Nestmodell, eine weitere Form der geteilten Obhut, wechseln die Eltern den Wohnort, sodass die Kinder immer in am gleichen Ort betreut werden können. Das Modell der geteilten Obhut unterscheidet sich von der klassischen alleinigen Obhut, bei der das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil lebt und den anderen am Wochenende besucht. Ziel der alternierenden Obhut ist es, dem Kind eine enge Bindung zu beiden Elternteilen zu ermöglichen.


Die Herausforderungen der Berechnung des Kindesunterhalts


Die alternierende Obhut bringt mit sich, dass beide Eltern Betreuung leisten. Das macht die Berechnung des Unterhalts komplexer als bei der alleinigen Obhut. Die zentrale Frage lautet: Wer zahlt wem wieviel? Im klassischen Modell leistet ein Elternteil seinen Beitrag in Natura durch Betreuung, während der andere Elternteil einen finanziellen Beitrag leistet. Bei der alternierenden Obhut verschwimmen diese Rollen. Es müssen Betreuungsanteile und die finanzielle Leistungsfähigkeit beider Eltern berücksichtigt werden. Unter der Leistungsfähigkeit versteht man die finanziellen Möglichkeiten eines Elternteils, Unterhalt zu zahlen. Sie wird anhand des Einkommens und des Bedarfs (z. B. Wohnkosten, Krankenkassenprämien, etc.) ermittelt. Das Existenzminimum beider Elternteile muss aber immer gewährleistet sein. Überschüsse können für den Kindesunterhalt herangezogen werden.

Berechnung des Kindesunterhalts


Die Rechtsprechung, insbesondere die Bundesgerichtsentscheide, bieten Leitlinien zur Berechnung des Kindesunterhalts bei alternierender Obhut. Es gibt jedoch kein einheitliches Schema, das für alle Fälle passt. Die Berechnung hängt stark von den individuellen Verhältnissen ab. Hier aber einen Überblick über die wichtigsten Szenarien.


  1. Gleiche Betreuungsanteile und gleiche Leistungsfähigkeit

    In diesem Fall betreuen beide Elternteile das Kind zu gleichen Teilen und verfügen über vergleichbare finanzielle Mittel. Grundsätzlich besteht kein Bedarf für Unterhaltszahlungen, da beide Eltern gleichwertige Beiträge leisten. Jeder kommt für Kosten während seiner Betreuungszeit auf. In der Praxis bleibt jedoch oft die Herausforderung, gemeinsame Ausgaben wie Schulmaterial oder medizinische Kosten aufzuteilen. Eine klare Vereinbarung ist hier nötig.


  1. Gleiche Betreuungsanteile und ungleiche Leistungsfähigkeit

    Sind die Betreuungsanteile gleich, aber die finanzielle Situation unterschiedlich, kommt es zu einem Ausgleich. Der Elternteil mit höherem Einkommen zahlt dem anderen einen Unterhaltsbeitrag, um sicherzustellen, dass das Kind in beiden Haushalten einen vergleichbaren Lebensstandard hat. Die Berechnung erfolgt nach der Differenzmethode: Es wird ermittelt, wie viel beide Eltern für den Unterhalt aufbringen müssten, und die Differenz wird ausgeglichen.


  1. Ungleiche Betreuungsanteile und gleiche Leistungsfähigkeit

    Hier übernimmt ein Elternteil einen grösseren Teil der Betreuung. In diesem Fall ist dieser Elternteil stärker belastet, da er mehr Betreuungsarbeit leistet. Der andere Elternteil zahlt Barunterhalt, auch wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit gleich ist. Der Betrag wird proportional zu den Betreuungsanteilen berechnet.


  1. Ungleiche Betreuungsanteile und ungleiche Leistungsfähigkeit

    Dies ist der komplexeste Fall. Es müssen sowohl die Betreuungsanteile als auch die finanzielle Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Zuerst wird der Bedarf des Kindes berechnet, dann der Betrag jedes Elternteils auf Basis der Leistungsfähigkeit. Anschliessend erfolgt ein Ausgleich. Wichtig ist, dass das Kind nicht unter finanziellen Unterschieden leidet und in beiden Haushalten eine angemessene Betreuung und Versorgung erhält.


Fazit


Wichtig und immer zu berücksichtigen ist, dass bei der alternierenden Obhut das Wohl des Kindes im Zentrum steht. Es muss sichergestellt sein, dass das Kind in beiden Haushalten gleichwertig versorgt wird. Ausschlaggebend für die Beurteilung des Kindesunterhalts ist der konkrete Einzelfall. Pauschale Lösungen gibt es nicht.


Eine faire und transparente Berechnung des Kindesunterhalts ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und das Wohl des Kindes zu sichern. Klare Absprachen und professionelle Beratung können helfen, Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten gerecht sind. Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung bei einem Beratungstermin bei allfälligen Fragen und Anliegen.


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