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Ausserordentliche Kinderkosten - Wer zahlt was?

  • jalezinser
  • 23. Sept.
  • 2 Min. Lesezeit

Wenn Eltern sich trennen, bleibt die Verantwortung für das gemeinsame Kind bestehen - sowohl in emotionaler als auch in finanzieller Hinsicht. In der Schweiz wird der Kindesunterhalt so berechnet, dass er die regelmässigen und vorhersehbaren Ausgaben des Kindes abdeckt. Doch was passiert, wenn plötzlich unerwartete Kosten entstehen? Eine teure Zahnspange, zusätzliche Therapiestunden oder ein längerer Schüleraustausch können schnell zur finanziellen Belastung werden. Wer trägt diese sogenannten ausserordentlichen Kinderkosten?


Frau ist Verzweifelt aufgrund vieler Rechnungen

Was sind ausserordentliche Kinderkosten?


Grundsätzlich unterschiedet das Schweizer Recht zwischen ordentlichen und ausserordentlichen Kosten für das Kind. Die ordentlichen Kinderkosten sind durch den Kindesunterhalt abgedeckt und betreffen den täglichen Lebensbedarf des Kindes. Dazu gehören unter anderem:

  • Nahrung und Kleidung

  • Wohnkosten

  • Krankenkassenprämien und übliche medizinische Kosten


Ausserordentliche Kinderkosten hingegen betreffen aussergewöhnliche, unvorhergesehene und vorübergehende Bedürfnisse des Kindes. Der Grundsatz der Tragung ausserordentlicher Kinderkosten ist im Gesetz geregelt (Art. 286 Abs. 3 ZGB). Typische Beispiele sind:

  • Zahnkorrekturen (z.B. Zahnspangen, die nicht von der Krankenkasse gedeckt sind)

  • Spezialisierte Therapien (z.B. Logopädie, Psychotherapie, Ergotherapie, etc.)

  • Nachhilfeunterricht oder private Schulen

  • Studiengebühren und Auslandsschuljahre

  • Hochpreisige Hobbys (z.B. professionelle Musikausbildung, Leistungssport)

  • Ferienlager oder Schüleraustausch


Entscheidend ist, dass es sich um notwendige oder zumindest sinnvolle Ausgaben handelt, die über den regulären Unterhalt hinausgehen. Je nach finanzieller Situation der Eltern kann die Einordnung als "ausserordentlich" jedoch unterschiedlich ausfallen.


Wie werden ausserordentliche Kinderkosten aufgeteilt?


Im Schweizer Familienrecht gibt das Gesetz in Artikel 286 Absatz 3 Zivilgesetzbuch vor, dass das Gericht die Eltern bei nicht vorhergesehenen ausserordentlichen Bedürfnissen des Kindes zur Leistung eines besonderen Beitrags verpflichten kann. Wie ganz genau diese ausserordentlichen Kinderkosten zwischen den Eltern verteilt werden, ist im Gesetz jedoch nicht vorgeschrieben.


Vielmehr wird die Verteilung im Einigungsfall jeweils individuell ausgehandelt oder - falls keine Einigung erzielt wird - durch das Gericht festgelegt. In der Praxis haben sich einige gängige Modelle etabliert:


  • Proportionale Aufteilung nach Einkommen

Eine der häufigsten Lösungen ist die Aufteilung der Kosten im Verhältnis zum Einkommen der Eltern. Wenn beispielsweise ein Elternteil 60% und der andere 40% des Gesamteinkommens verdient, werden die ausserordentlichen Kosten entsprechend aufgeteilt. Diese Methode wird oft angewandt, da sie die finanzielle Leistungsfähigkeit beider Elternteile berücksichtigt.


  • Individuelle Vereinbarungen

    Eltern können auch eine eigene Regelung treffen, sei es durch eine schriftliche Vereinbarung oder im Rahmen einer Mediation. Beispielsweise könnte ein Elternteil bestimmte Kosten alleine übernehmen, während andere Ausgaben geteilt werden.


  • Gerichtliche Entscheidung

    Wenn sich der Unterhaltsschuldner weigert, einen Betrag an die ausserordentlichen Kinderkosten zu leisten, kann das Gericht den Unterhaltsschuldner unter Umständen dazu verpflichten, einen besonderen Betrag an diese Kosten zu leisten.


    Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter:

    • die finanzielle Lage der Eltern

    • die Notwendigkeit der Kosten für das Wohl des Kindes

    • die bisherigen Unterhaltsregelungen

    Allerdings kann es riskant sein, eine Ausgabe ohne vorherige Absprache mit dem anderen Elternteil zu tätigen. Wenn ein Elternteil allein entschiedet, könnte es passieren, dass der andere sich weigert, sich an den Kosten zu beteiligen - insbesondere, wenn die Notwendigkeit der Ausgabe nicht eindeutig ist.



Fazit


Ausserordentliche Kinderkosten sind ein komplexes Thema, welches oft zu Unsicherheiten oder Konflikten führt. Wichtig ist, dass ausserordentliche Kinderkosten im Voraus abgesprochen werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Im Konfliktfall ist die Geltendmachung auf dem Rechtsweg zu prüfen. Belege für ausserordentliche Kinderkosten sollten diesfalls unbedingt aufbewahrt werden.

Falls Sie rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung oder Regelung ausserordentlicher Kinderkosten benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.



 
 
Alexandra Bär - Rechtsanwältin
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