Keine oder unvollständige Unterhaltszahlung? - Das sind deine Rechte und Möglichkeiten
- jalezinser
- vor 4 Tagen
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Trennung oder Scheidung ist oft schon schwierig genug, umso belastender ist es, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt. Verweigert die unterhaltspflichtige Person ihre Zahlungspflicht oder leistet nur unregelmässige Zahlungen, stellt das Gesetz verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um die Unterhaltsbeiträge dennoch sicherzustellen. In diesem Beitrag erfährst Du, welche konkrete Schritte Du unternehmen kannst, wenn nicht der richtige Betrag überwiesen wird.

Rechtliche Grundlage und erste Schritte bei ausbleibendem Unterhalt
In der Schweiz besteht eine gesetzlich verankerte Unterhaltspflicht für Eltern gegenüber ihren Kindern (Art. 276 ff. ZGB). Die Höhe des Kindesunterhalts wird entweder gerichtlich festgelegt oder im Rahmen einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungskonvention geregelt. Kommt die unterhaltspflichtige Person dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Anspruch grundsätzlich durchsetzbar, vorausgesetzt, ein gültiger Unterhaltstitel (ein gerichtliches Urteil über den Unterhaltsanspruch) liegt vor.
In der Praxis empfiehlt es sich, zunächst den Dialog zu suchen und gegebenenfalls eine schriftliche Mahnung zu verfassen. Sollte dies nicht zum gewünschten Erfolg führen, stehen verschiedene staatliche und gerichtliche Durchsetzungsmöglichkeiten zur Verfügung
Alimentenbevorschussung: Staatlicher Vorschuss bei Zahlungsverzug
Eine der wichtigsten staatlichen Unterstützungsleistungen bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen ist die Alimentenbevorschussung. Diese sieht vor, dass die zuständige Behörde den Unterhaltsbetrag teilweise oder vollständig vorschiesst, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt.
Die Voraussetzungen für eine Alimentenbevorschussung variieren je nach Kanton, beinhalten jedoch typischerweise, dass das Kind seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, ein rechtskräftiger Unterhaltstitel vorliegt und das Kind noch nicht volljährig ist. In einigen Kantonen kann die Bevorschussung auch bis zum Abschluss der Erstausbildung gewährt werden, selbst wenn das 18. Lebensjahr bereits vollendet ist.
Der Antrag erfolgt in der Regel schriftlich und muss mit entsprechenden Nachweisen (Titel, Zahlungsrückstände etc.) eingereicht werden. Die Leistung wird monatlich ausbezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist, dass der Staat den bevorschussten Betrag später beim unterhaltspflichtigen Elternteil einfordert und die Schuld dementsprechend nicht erlischt.
Die Alimentenbevorschussung stellt eine wertvolle Absicherung dar, da sie den finanziellen Alltag des betreuenden Elternteils stabilisiert und zugleich Druck auf die unterhaltspflichtige Person ausübt.
Schuldneranweisung: Unterhalt direkt vom Einkommen
Neben der Alimentenbevorschussung ist die sogenannte Schuldneranweisung ein effektives Mittel zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs. Gemäss Art. 291 ZGB kann das Gericht anordnen, dass der Arbeitgeber oder ein anderer Schuldner der unterhaltspflichtigen Person den geschuldeten Betrag direkt an die berechtigte Person überweist.
Die Schuldneranweisung setzt voraus, dass ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt, ein Zahlungsrückstand besteht und ein Drittzahler, wie ein Arbeitgeber, eine Pensionskasse oder eine Sozialversicherungsstelle bekannt ist, der zur direkten Auszahlung des geschuldeten Betrags an die berechtigte Person oder Stelle angewiesen werden kann.
Diese Massnahme ist besonders sinnvoll, wenn die unterhaltspflichtige Person in einem festen Arbeitsverhältnis steht. Sie verhindert Zahlungsversäumnisse, da der geschuldete Betrag automatisch und regelmässig abgezogen wird. Der Antrag wird beim zuständigen Gericht gestellt, welches die Massnahmen prüft und gegebenenfalls anordnen kann.
Die Schuldneranweisung ist damit ein wirkungsvolles Instrument, um den Unterhalt unabhängig von der Zahlungsbereitschaft der unterhaltspflichtigen Person sicherzustellen.
Weitere Durchsetzungswege und Beratungsmöglichkeiten
Bleiben Unterhaltszahlungen trotz dieser Massnamen aus, besteht zusätzlich die Möglichkeit der Betreibung. Dabei kann versucht werden, durch Pfändung von Lohn oder Vermögenswerten den Unterhalt zwangsweise einzutreiben. Auch diese Schritte setzen allerdings voraus, dass ein durchsetzbarer Titel besteht und Vermögenswerte vorhanden sind.
Zudem bieten viele Kantone spezialisierte Fachstellen für Unterhaltsfragen an. Diese unterstützen bei der Antragstellung für Alimentenbevorschussung, der Durchsetzung von Unterhaltstiteln und bieten rechtliche Erstberatung. In komplexeren Fällen ist es empfehlenswert juristische Unterstützung durch eine Fachperson im Familienrecht in Anspruch zu nehmen.
Fazit
Ausbleibende oder unvollständige Unterhaltszahlungen bedeuten nicht, dass auf den Anspruch verzichtet werden muss. Die Alimentenbevorschussung und die Schuldneranweisung sind zwei zentrale rechtliche Mittel, mit denen die Versorgung des Kindes sichergestellt und der Druck auf die unterhaltspflichtige Person erhöht werden kann. Es lohnt sich, diese Wege konsequent zu prüfen und gegebenenfalls Unterstützung einzuholen. Bei allfälligen Fragen und individueller Beratung stehe ich gerne zur Verfügung, bei einem persönlichen Gespräch.