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Güterrecht: Vermögen schützen und gerecht teilen

Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern oft auch komplexe finanzielle Fragen. Besonders das Thema Güterrecht sorgt häufig für Verunsicherung: Wer bekommt was? Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt? Und welche Rolle spielen Eheverträge? In diesem Beitrag werden die wichtigsten Aspekte des Schweizer Güterrechts beleuchtet.


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Was ist Güterrecht?


Das Güterrecht regelt, wie das Vermögen und die Schulden von Ehegatten während der Ehe verwaltet und im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden. Es bestimmt also, was jeder Eheperson gehört und wie gemeinsames Eigentum zu behandeln ist. Das Güterrecht tritt nicht erst bei einer Trennung in Kraft, sondern wirkt während der gesamten Ehe. Es gibt drei gesetzlich geregelte Güterstände: die Errungenschaftsbeteiligung, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung. Welcher Güterstand zur Anwendung kommt, hängt davon ab, ob die Eheleute einen Ehevertrag abgeschlossen haben oder nicht. Ohne eine vertragliche Vereinbarung gilt automatisch die Errungenschaftsbeteiligung.


Errungenschaftsbeteiligung: Der gesetzliche Güterstand


Die Errungenschaftsbeteiligung ist der in der Schweiz am häufigsten vorkommende Güterstand. Sie tritt automatisch in Kraft, wenn kein Ehevertrag vorliegt. Das Vermögen der Eheleute wird dabei in zwei Kategorien unterteilt; das Eigengut und die Errungenschaft.


Das Eigengut umfasst Vermögenswerte, die eine Person bereits vor der Ehe besessen hat. Dazu gehören auch Erbschaften und Schenkungen, die während der Ehe hinzugekommen sind, sowie persönliche Gegenstände wie Schmuck oder Kleidung. Die Errungenschaft hingegen umfasst alles, was während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde. Dazu zählen Einkommen aus Arbeit, Zinsen, Dividenden und Erträge aus dem Eigengut.


Im Falle einer Scheidung wird das Eigengut beider Eheleute getrennt behandelt und verbleibt der jeweiligen Person. Die Errungenschaft beider Personen wird jedoch zusammengezählt und hälftig aufgeteilt. Dies bedeutet, dass beide Eheleute gleichermassen von den während der Ehe erwirtschafteten Werten profitieren - unabhängig davon, wer das höhere Einkommen hatte.


Gütergemeinschaft: Alles gehört beiden


Anders als bei der Errungenschaftsbeteiligung wird bei der Gütergemeinschaft das Vermögen der Eheleute weitgehend zusammengelegt. Es entsteht ein Gesamtgut, das beiden gemeinsam gehört. Dazu zählen sowohl das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen als auch das Vermögen, das die Personen bereits vor der Ehe besessen haben. Ausgenommen vom Gesamtgut ist nur das Eigengut, das sich auf persönliche Gegenstände und bestimmte Vermögenswerte bezieht, die im Ehevertrag festgelegt wurden.


Im Fall einer Scheidung wird das Gesamtgut zu gleichen Teilen aufgeteilt, unabhängig davon, wer welchen Beitrag geleistet hat. Diese Regelung kann für Paare sinnvoll sein, die eine besonders enge wirtschaftliche Gemeinschaft bilden möchten. Allerdings erfordert die Gütergemeinschaft einen Ehevertrag der die Details genau regelt.


Gütertrennung: Jeder behält, was ihm gehört


Die Gütertrennung sorgt dafür, dass die Vermögensverhältnisse der Ehepartner vollständig getrennt bleiben. Jeder verwaltet sein eigenes Vermögen und es gibt keine gemeinsame Vermögensmasse. Bei einer Scheidung behalten beide Eheleute das, was ihnen gehört. Diese Regelung wird häufig von Ehepaaren gewählt, bei denen eine Person selbstständig ist oder ein Unternehmen besitzt. Auch die Gütertrennung muss in einem Ehevertrag festgelegt werden.



Schwierigkeiten der güterrechtlichen Auseinandersetzung


Das Güterrecht bringt in der Praxis verschiedene Herausforderungen mit sich, insbesondere im Falle einer Scheidung. Eine zentrale Schwierigkeit liegt in der korrekten Bewertung der Vermögenswerte. Immobilien, Unternehmen oder Wertanlagen müssen realistisch und fair bewertet werden, was oft zu Streitigkeiten führt, da die Schätzungen stark variieren können. Ein weiteres Problem ist die Abgrenzung zwischen Eigengut und Errungenschaft. Wenn während der Ehe Ersparnisse oder Vermögenswerte aus dem Eigengut mit Errungenschaftsmitteln vermischt wurden, lässt sich schwer nachvollziehen, welcher Teil wem zusteht. Bei der Gütergemeinschaft entsteht zusätzlich die Herausforderung, persönliche Anteile im Gesamtgut zu bestimmen, da nahezu alles gemeinsam verwaltet wird. Auch die Berücksichtigung von Schulden ist komplex: Es muss geklärt werden, ob und wie sie beiden Eheleuten zugeordnet werden können. Diese komplexen Fragestellungen erfordern oft eine professionelle rechtliche Begleitung, um eine gerechte und gesetzeskonforme Aufteilung sicherzustellen.


Fazit


Das Güterrecht in der Schweiz bietet klare Rahmenbedingungen für die Aufteilung des Vermögens, doch die praktische Umsetzung ist oft komplex und birgt ein hohes Potenzial für Meinungsverschiedenheiten in sich. Ob Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung - jede Regelung hat ihre Besonderheiten und Herausforderungen. Eine sorgfältige Planung und das frühzeitige Verständnis der gesetzlichen Bestimmungen helfen, Unstimmigkeiten zu vermeiden und faire Lösungen zu finden. Ein Ehevertrag kann zusätzlich Klarheit schaffen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich professionell beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Pflichten besser zu verstehen. Kontaktieren Sie mich gerne, und gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre persönliche Situation.

Alexandra Bär - Rechtsanwältin
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